Kosten

Heilpraktiker sind ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Meine Abrechnungsgrundlage ist ohne gesonderte Vereinbarung ein Stundensatz von 90 Euro / Std.

Nach Absprache kann auch eine Rechnungstellung gemäß der gültigen GebüH – Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – erfolgen.

Die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen werden in Deutschland in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Es gibt Ausnahmen: Für psychotherapeutische Behandlungen kann im Vorfeld mit den Krankenkassen über eine Kostenübernahme gesprochen werden.

Aus eigener Erfahrung kann ich Zusatzversicherungen zu den gesetzlichen Krankenversicherungstarifen empfehlen. Ebenso bedienen private Krankenversicherungen die Übernahme der Behandlungskosten.  Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer im Vorfeld über seinen Leistungsumfang.